Die digitale Welt explodiert gerade förmlich und immer mehr Menschen machen mit, auch und vermehrt die Generation 50Plus. Millionen von Social Media Accounts, unzählige E-Mail-Konten, Zugangsdaten für what-ever, online-Banking Nutzer und haufenweise Passwörter.

Da liegt die Frage nicht fern, wie der Tod digital behandelt wird. Sterben im 21. Jahrhundert ist demnach nicht nur weiterhin teuer, sondern auch noch schwierig. Scheint so, als müssten sich die Erben künftig auch noch digital mit dem Sterbefall befassen, wo die Regularien und Formalitäten bereits ohne Internetnutzung aufwendig und zeitraubend für die Hinterbliebenen sind. Allerdings ist die Vorstellung, als digitaler Zombie tot im Netz herumzugeistern, auch keine wirklich schöne. Und will ich ein digitales Grab? Allein die Idee finde ich gruselig – morbider Nachhall – und wer soll dann die virtuelle Grabpflege übernehmen?! Schwarze Löcher tun sich vor mir auf.

Schon in meinem beruflichen Vorleben als unabhängige Versicherungsmaklerin habe ich dafür Sorge getragen, Erben die Arbeit zu erleichtern und Formulare erstellt, die eine Übersicht über die bestehenden Versicherungs- und Finanzangelegenheiten bieten. Also ein Formular, auf dem Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Bankdaten aufgeführt sind und das ermöglicht, sich im Bedarfsfall durchzuarbeiten. Ist der Tod schon nicht erfreulich, erspart man den Hinterbliebenen auf diese Weise die nicht minder unerfreuliche Suche nach dem materiellen Nachlass. Nun kommt der digitale obendrauf.

Ich gestehe, ich vererbe lieber eine hübsche Todesfallsumme, als einen Facebook-Account, den ich trotzdem habe, sogar zwei davon. Lese ich, dass im Schnitt alle 2 Minuten ein FB-User stirbt, wird klar, dass die Erblage nicht nur mein Problem, sondern das Problem von Millionen von Internet-Aktiven weltweit ist. Hält der Nachlass eine schöne Liste mit allen Zugangsdaten bereit – ich könnte mir auch dafür ein praktisches Formular überlegen 😊 – ist das digitale Sterben vermeintlich einfach. Schwierig wird es, wenn die Login-Daten nicht vorliegen oder der Nutzer Verfügungen für den Todesfall bestimmt hat.
Zum Beispiel, sich nach seinem Ableben archivieren lassen will oder auf der Pinnwand eine Art Grabinschrift. Wer will das?! Alles ist möglich im digitalen Zeitalter.

Natürlich haben sich auch Facebook & Co. zum digitalen Tod Gedanken gemacht und bieten meines Wissens aktuell zwei Möglichkeiten an: „Gedenken oder Löschen“. Auch Xing denkt ans Sterben und fragt nach einer Todesfallmeldung beim VERSTORBENEN an, ob der Account tatsächlich nicht mehr gebraucht wird. Die digitale Bestattung ist also noch entwicklungsfähig und sicher gibt’s auch dafür bald e-Dienste 😊… ein erstes Urteil haben wir ja nun. Damit ist klar, dass private Daten im Internet grundsätzlich zur „Erbmasse“ gehören und den Erben ein Zugang nicht mehr verwehrt werden kann. Bleibt zu hoffen, dass Gesetzgeber und unsere Gesellschaft ethisch vertretbare Handlungsleitlinien schaffen, damit wir auch den digitalen Frieden finden.

Ich stelle fest, es lohnt sich, dafür entsprechend Vorsorge zu betreiben.


Diesen und weitere Artikel auch zu lesen in den BZ-Nachrichten. Dem Nachrichtenportal vom Bundesverband Initiative 50Plus, einer unabhängigen Interessenvertretung für die Generation 50Plus!

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